Satzung des Vereins

 

§ 1 Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V.“.

(2) Der Verein versteht seine Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche. Nach staatlichem Recht soll der Verein ein rechtsfähiger Verein bürgerlichen Rechts sein. Als solcher soll er in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen werden. Nach kirchlichem Recht soll der Verein ein privater kanonischer Verein sein. Als solchem wurde dem Verein mit Dekret vom 22. August 2017 kirchliche Rechtspersönlichkeit verliehen.

(3) Der Sitz des Vereins ist Bonn.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(5) Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragen und führt den Zusatz e.V.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Katholischen Gefängnisseelsorge (im Rahmen kirchlicher Zwecke und der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

(1) Katholische Seelsorge in Justizvollzugsanstalten, in Einrichtungen der Sicherungsverwahrung, des Abschiebegewahrsams und des Jugendarrestes in Deutschland durch insbesondere, persönliche geistliche Begleitung der Strafgefangenen, der Sicherungsverwahrten und der Abschiebehäftlinge, seelsorgliche Gruppenangebote und Gottesdienste,

(2) Aus-, Fort-, und Weiterbildung der mit der Seelsorge Beauftragten,

(3) Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit,

(4) Erfahrungsaustausch mit allen im Vollzug Tätigen (Vereinigungen, Berufsgruppen, etc.) und Förderung der Zusammenarbeit der MitgliederInnen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die MitgliederInnen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins als Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Download


Auf der Mitgliederversammlung werden Ergänzungen und Änderungen der Satzung des Vereins der Katholischen Gefängnisseesorge in Deutschland e.V. beschlossen. Die aktuelle Fassung ist protokolliert und ins Vereinsregister eingetragen sowie notariell beglaubigt. 

 


4. Februar 2022
Geht es um eine Kirche ohne Angst? Synodaler Weg
Die dritte Synodalversammlung des Synodalen Weges der Katholischen Kirche in Deutschland ist in Frankfurt am Main eröffnet worden. Insgesamt nehmen 218 Synodale an der Konferenz teil. Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und Präsidentin des Synodalen Weges, Dr. Irme Stetter-Karp, betonte, dass das ZdK […]
31. Juli 2021
Das Phänomen der „neuen religiösen Bewegungen“
Eine kritische Bestandsaufnahme und Analyse des politischen Pentekostalismus hat eine Fachtagung des Instituts für Weltkirche und Mission in Frankfurt am Main vorgenommen. Ein Expertentreffen mit WissenschaftlerInnen sowie KirchenvertreterInnen aus 40 Ländern setzte sich mit der Entwicklung der Pfingstkirchen im politischen Kontext auseinander. Seit fast 30 Jahren […]
20. Februar 2019
Pflichtzölibat der Priester als freiwillige Option?
Wie steht es um die Zukunft des Pflichtzölibats? Limburgs Bischof Georg Bätzing findet, man sollte Priestern die freie Wahl lassen, ob sie heiraten oder nicht. Genau wie der Dogmatiker Michael Seewald hält er eine nationale Lösung für möglich – unter einer Bedingung. Der Limburger Bischof Georg […]
8. November 2019
Das Logo des Synodalen Weges ist vorgestellt
Man ist überzeugt: Die Kirche braucht ein synodales Voranschreiten. Die Katholische Kirche in Deutschland fängt dabei nicht am Nullpunkt an. Die „Gemeinsame Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland“ (Würzburger Synode 1971 bis 1975), die „Pastoralsynode der Katholischen Kirche in der DDR“ (1973 – 1975) und der Gesprächsprozess der […]
22. März 2025
Wenn aus der Frage Warum ein Wozu werden kann
„Ich habe doch gesund gelebt, war nie krank – und jetzt das. Warum straft mich Gott?“, sagte mir ein Patient in der Universitäts-Klinik nach der Diagnose Krebs. „Warum ich?“ – eine Frage, die in dieser Situation nur eine unbarmherzige Frage ohne Antwort bleiben kann. Es bleibt […]
9. Januar 2024
Anmaßend zu wissen, was mein Gegenüber sucht
Die ersten Worte Jesu im Johannes-Evangelium sind wie eine Überschrift über sein ganzes Wirken. Er beginnt nicht mit einer Predigt. Er erklärt den Menschen nicht, wie sie zu leben haben. Er beginnt mit einer Frage: Was sucht ihr? „Dieses Wort bewegt mich unter mehreren Gesichtspunkten. Ich […]
Knastschlüssel