Satzung des Vereins

 

§ 1 Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V.“.

(2) Der Verein versteht seine Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche. Nach staatlichem Recht soll der Verein ein rechtsfähiger Verein bürgerlichen Rechts sein. Als solcher soll er in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen werden. Nach kirchlichem Recht soll der Verein ein privater kanonischer Verein sein. Als solchem wurde dem Verein mit Dekret vom 22. August 2017 kirchliche Rechtspersönlichkeit verliehen.

(3) Der Sitz des Vereins ist Bonn.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(5) Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragen und führt den Zusatz e.V.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Katholischen Gefängnisseelsorge (im Rahmen kirchlicher Zwecke und der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

(1) Katholische Seelsorge in Justizvollzugsanstalten, in Einrichtungen der Sicherungsverwahrung, des Abschiebegewahrsams und des Jugendarrestes in Deutschland durch insbesondere, persönliche geistliche Begleitung der Strafgefangenen, der Sicherungsverwahrten und der Abschiebehäftlinge, seelsorgliche Gruppenangebote und Gottesdienste,

(2) Aus-, Fort-, und Weiterbildung der mit der Seelsorge Beauftragten,

(3) Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit,

(4) Erfahrungsaustausch mit allen im Vollzug Tätigen (Vereinigungen, Berufsgruppen, etc.) und Förderung der Zusammenarbeit der MitgliederInnen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die MitgliederInnen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins als Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Download


Auf der Mitgliederversammlung werden Ergänzungen und Änderungen der Satzung des Vereins der Katholischen Gefängnisseesorge in Deutschland e.V. beschlossen. Die aktuelle Fassung ist protokolliert und ins Vereinsregister eingetragen sowie notariell beglaubigt. 

 


20. März 2020
Die Wahrheit(en) in jeder Zeit neu erkennen
Bischof Dr. Gerhard Feige aus dem Bistum Magdeburg ruft dazu auf, kirchliche Lehre und Strukturen immer wieder zu aktualisieren. Dies sei notwendig, da manches vom Zeitgeist vergangener Jahrhunderte geprägt sei und nicht unbedingt dem Evangelium Jesu Christi entspreche, schreibt Feige in seinem Brief zur österlichen Bußzeit. […]
12. Mai 2022
Flutgeschichten in der Lebensweise kirchlicher MitarbeiterInnen
Unglaublicherweise beginnt im Augenblick der Katastrophe die Geschichte der Freiheit. Gott sagt: Nie wieder. Nie wieder Flut. Nie wieder Wasser. Nie wieder Verderben. Gott ist nicht dieser kleingeistige Kontrolletti-Gott, von dem vielleicht manche Menschen träumen. Machen wir Schluss mit den Flutgeschichten. Hören wir auf, einander das […]
10. Mai 2019
Die Initiative Maria 2.0 ruft zum Kirchenstreik
Die Frauen kämpfen für eine Erneuerung der Kirche und treten in den Streik: Aus der kleinen Initiative ist ein bundesweiter Protest geworden. Es hat ganz klein angefangen: Fünf Frauen von Heilig Kreuz in Münster finden sich nicht damit ab, dass Ämter in der katholischen Kirche nur […]
21. August 2020
Ort der Komplexität und der Kontingenz im Gefängnis
Die Gefängnisseelsorge steht auf der Schwelle zweier Welten, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Die eine bedeutet Freiheit, die andere Gefangenschaft. Beide Welten sind aufeinander bezogen und doch hermetisch voneinander abgeschottet. Nur wenige dürfen die Schwelle übertreten; nur wenige dürfen „Grenzgänger“ sein und damit eine Erfahrung mit […]
21. März 2020
Tränen zwischen Schmerz und Glück geweint
Für den Herbert Haag Preis hat die gleichnamige Stiftung dieses Jahr Menschen ausgewählt, die sich für mehr Akzeptanz in den christlichen Kirchen gegenüber homosexuellen Lebensformen einsetzen. Einer von ihnen ist der Schweizer Theologe und Autor Pierre Stutz, der mit seinem Mann in Osnabrück lebt. Mit ihm […]
19. April 2019
Kann Veränderung und Heilung möglich sein?
Wie kannst du mit einem sprechen, der seine Frau erschlagen hat? Auf einer Geburtstagsparty wurde ich von einer Bekannten meines Bruders mit dieser Frage überfallen. Im Gespräch stellte sich heraus, dass sie mit dem Opfer gut befreundet war. Meine seelsorgerische Schweigepflicht verbot es, ihr zu sagen, […]
Knastschlüssel